Yoga Yoga ermöglicht eine Balance – zwischen Kraft und Flexibilität für den Körper, sowie Ruhe und Entspannung für den Geist. Die Gesamtheit von Bewegung in Verbindung mit dem Atem und Meditation macht den Unterschied von Yoga zu Gymnastik und anderen Bewegungsformen. Dieser Kurs ist für Einsteiger*innen aber auch für Fortgeschrittene. Für die Abende werden warme Socken, bequeme Kleidung (Zwiebel-Look), Matte und Decke und ein großes Handtuch benötigt. Alle Abende werden über die Onlineplattform ZOOM durchgeführt. Vorraussetzung ist ein Laptop oder ein Handy mit Kamera und Mikro.
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.