Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer Ziel: Die Ausbildung zur Schwesternhelferin und zum Pflegediensthelfer ist die Basisqualifikation in der Pflege und umfasst 120 Stunden theoretische Ausbildung in den Feldern Erste Hilfe, die Anatomie des Menschen, sowie Grundlagen der Pflege uns Hygiene. Ein wichtiger Teil der Ausbildung liegt in der Vermittlung der praktischen Fertigkeiten. Von den 120 Unterrichtsstunden des Lehrgangs werden 55 Stunden praktisch geübt. Nach dem Lehrgang absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein 80-stündiges Pflegepraktikum, um die erlernten Handgriffe in der Praxis zu festigen. Eine berufliche Tätigkeit in der Pflege kann hierauf angerechnet werden. Inhalte: - Notfälle in der Pflege / Erste Hilfe - Mensch sein - Mensch bleiben - Förderung der Motivation - Raumgestaltung - Wahrnehmen und Beobachten - Bedürfnis nach individueller Körperpflege - Körperfunktionen und Prüfung der Vitalzeichen - Ausscheidungen und Ausscheidungsstörungen - Ernährung, Ess- und Schluckstörungen - Kommunikation und Beschäftigung - Verschiedene Krankheitsbilder - spezielle Pflegemöglichkeiten - Sterben als Lebensphase annehmen - Pflegebereiche und pflegerische Angebote - Informationen für den Pflegealltag
Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer Ziel: Die Ausbildung zur Schwesternhelferin und zum Pflegediensthelfer ist die Basisqualifikation in der Pflege und umfasst 120 Stunden theoretische Ausbildung in den Feldern Erste Hilfe, die Anatomie des Menschen, sowie Grundlagen der Pflege uns Hygiene. Ein wichtiger Teil der Ausbildung liegt in der Vermittlung der praktischen Fertigkeiten. Von den 120 Unterrichtsstunden des Lehrgangs werden 55 Stunden praktisch geübt. Nach dem Lehrgang absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein 80-stündiges Pflegepraktikum, um die erlernten Handgriffe in der Praxis zu festigen. Eine berufliche Tätigkeit in der Pflege kann hierauf angerechnet werden. Inhalte: - Notfälle in der Pflege / Erste Hilfe - Mensch sein - Mensch bleiben - Förderung der Motivation - Raumgestaltung - Wahrnehmen und Beobachten - Bedürfnis nach individueller Körperpflege - Körperfunktionen und Prüfung der Vitalzeichen - Ausscheidungen und Ausscheidungsstörungen - Ernährung, Ess- und Schluckstörungen - Kommunikation und Beschäftigung - Verschiedene Krankheitsbilder - spezielle Pflegemöglichkeiten - Sterben als Lebensphase annehmen - Pflegebereiche und pflegerische Angebote - Informationen für den Pflegealltag
Aufbauend auf eine vorangegangene Ausbildung zur Schwestern-Helferin/ Pflegediensthelfer ist die Qualifikation zum Betreuungsassistenten/ Betreuungskraft gem. §87b Abs. 3 SGB XI. Mit dieser Ausbildung erlangen die Teilnehmer/innen eine Qualifikation mit der sie sowohl in der Pflege als auch in der Bereuung einsetzbar sind. So erreiche die TN eine breitere Wahlmöglichkeit ihrer Einsatzfelder. Ziel der Ausbildung ist, dass die Teilnehmer in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit Pflegekräften Menschen in Alten – und Pflegeheimen zusätzlich begleiten und betreuen können. Z. B. beim gemeinsamen Malen, Basteln, Lesen und beim Spazierengehen oder bei kulturellen Veranstaltungen. Die Teilnehmenden erlangen Grundkenntnisse über demenzielle Veränderungen und psychische Erkrankungen, Kenntnisse über Kommunikation und Interaktion. Ein weiterer Schwerpunkt in der Ausbildung ist die Vermittlung von Wissen über Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung. Hauswirtschaft und Ernährungslehre, Rechtskunde und Erste Hilfe. Zusätzliche zur Ausbildung muss ein 80-stündgies Praktikum in der Betreuung absolviert werden . Voraussetzungen: Ein 40-stündiges Orientierungspraktikum oder Erfahrung in der Betreuung im letzten halben Jahr vor Kursbeginn, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und psychische Bestaltbarkeit. Inhalte: Theoretischer Teil ( 175 USTD) Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion Demenziell verändert Menschen verstehen und begleiten Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen und körperliche Beeinträchtigungen sowie typische Alterskrankheiten wie Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats und deren Behandlungsmöglichkeiten Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen Erste Hilfe Maßnahmen, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit bereuungsbedürftigen Menschen Rechtskunde Hauswirtschaft und Ernährung Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltungen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/ oder mit Demenzerkrankungen Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und / oder Demenz Aktivierung von Senioren Fordern – fördern – motivieren Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten Zusätzlicher Praktischer Teil (108-stündiges Praktikum in der Betreuung) Das Praktikum erfolgt in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen auch in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln.
Organspende ein sensibles und emotionales Thema! Wie soll ich mich entscheiden? In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Warum sollte ich eine Entscheidung treffen? Wie sind die Regelungen in anderen Ländern? Darf ich bestimmen, wer meine Organe er hält? Wozu brauchen wir ein Organspende Register? In dieser Fortbildung wird die Situation rund um die Organspende objektiv und unabhängig betrachtet. Im Anschluss möchte ich gerne Ihre Fragen beantworten und sie einladen an einer Diskussion teilzunehmen.
Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative (heilende) Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität hat.” In dieser Veranstaltung sollen die Teilnehmer einen Einblick in die zentralen Aufgaben des Stützpunktes erhalten und sich mit dem Thema Palliativ-Medizin auch unter Glaubensgesichtspunkten intensiv auseinander setzen. Inhalte: Grundlagen von Palliative Care Schmerz und Schmerztherapie Angehörige in der Palliativversorgung Wahrnehmung und Kommunikation - Aktives Zuhören - Personenzentriertes Gesprächsführung nach C. Rogers - Verbale und nonverbale Kommunikation Symptome Exulcerierende Tumore Mundpflege Auseinandersetzung mit Krankheit, Sterben, Tod - Sterbephasen nach E. Kübler-Ross - Achtsamkeit als Grundhaltung in der Begleitung Ernährung und Flüssigkeitsgabe Sterbehilfe und Sterbebegleitung - Ethische Grundlagen in der Palliativversorgung Verwirrtheit Spiritualität Umgang mit Trauer - Bräuche und Rituale der Trauer - Trauerphasen - Bedürfnisse des trauernden Menschen Stressmanagement und Bewältigungsstrategien Team und multidisziplinäre Zusammenarbeit
Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer Ziel: Die Ausbildung zur Schwesternhelferin und zum Pflegediensthelfer ist die Basisqualifikation in der Pflege und umfasst 120 Stunden theoretische Ausbildung in den Feldern Erste Hilfe, die Anatomie des Menschen, sowie Grundlagen der Pflege uns Hygiene. Ein wichtiger Teil der Ausbildung liegt in der Vermittlung der praktischen Fertigkeiten. Von den 120 Unterrichtsstunden des Lehrgangs werden 55 Stunden praktisch geübt. Nach dem Lehrgang absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein 80-stündiges Pflegepraktikum, um die erlernten Handgriffe in der Praxis zu festigen. Eine berufliche Tätigkeit in der Pflege kann hierauf angerechnet werden. Inhalte: - Notfälle in der Pflege / Erste Hilfe - Mensch sein - Mensch bleiben - Förderung der Motivation - Raumgestaltung - Wahrnehmen und Beobachten - Bedürfnis nach individueller Körperpflege - Körperfunktionen und Prüfung der Vitalzeichen - Ausscheidungen und Ausscheidungsstörungen - Ernährung, Ess- und Schluckstörungen - Kommunikation und Beschäftigung - Verschiedene Krankheitsbilder - spezielle Pflegemöglichkeiten - Sterben als Lebensphase annehmen - Pflegebereiche und pflegerische Angebote - Informationen für den Pflegealltag
Viele Ideen wie wir Aktivierungsmaterial selbst und auch mit den Senioren einfach ohne große Kosten herstellen könne. Viele Spiele zum Gedächtnistraining, zur Sinneswahrnehmung, zur Biografiearbeit und zur Förderung der körperlichen Beweglichkeit werden hier vorgestellt und auch gebastelt.
Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative (heilende) Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität hat.” In dieser Veranstaltung sollen die Teilnehmer einen Einblick in die zentralen Aufgaben des Stützpunktes erhalten und sich mit dem Thema Palliativ-Medizin auch unter Glaubensgesichtspunkten intensiv auseinander setzen. Inhalte: Grundlagen von Palliative Care Schmerz und Schmerztherapie Angehörige in der Palliativversorgung Wahrnehmung und Kommunikation - Aktives Zuhören - Personenzentriertes Gesprächsführung nach C. Rogers - Verbale und nonverbale Kommunikation Symptome Exulcerierende Tumore Mundpflege Auseinandersetzung mit Krankheit, Sterben, Tod - Sterbephasen nach E. Kübler-Ross - Achtsamkeit als Grundhaltung in der Begleitung Ernährung und Flüssigkeitsgabe Sterbehilfe und Sterbebegleitung - Ethische Grundlagen in der Palliativversorgung Verwirrtheit Spiritualität Umgang mit Trauer - Bräuche und Rituale der Trauer - Trauerphasen - Bedürfnisse des trauernden Menschen Stressmanagement und Bewältigungsstrategien Team und multidisziplinäre Zusammenarbeit
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
Patientenverfügung „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Zur Würde des Menschen gehört sein Recht über sich selbst zu bestimmen - in allen Lebenslagen. Leider haben nicht einmal 50% aller Erwachsenen eine Patientenverfügung. Warum ist eine Patientenverfügung wichtig? Wie sollte sie verfasst sein? Muss ich dafür zu einem Notar? An diesem Abend soll über die Patientenverfügung informiert werden. Im Anschluss können Fragen beantwortet werden und sie können an einer Diskussion teilnehmen.
Düfte und Geschichten lassen lang verloren geglaubte Erinnerungen wieder lebendig werden. Hier werden Ideen zur Sinnesaktivierung vorgestellt, wobei das Riechen eine besondere Bedeutung hat. Der Duft von Lavendel und Rose erinnert an einen Garten, Heu duftet nach Spätsommer, Fichtennadelduft strahlt die Ruhe des Waldes aus und Vanille erweckt Kindheitsgefühle wie Geborgenheit und Liebe, wo die Mutter früher einen Pudding kochte. In dieser Fortbildung werden einfache Rezepte mit ätherischen Ölen, Duftgeschichten die früheren Zeiten gegenwärtig machen und Bastelanregungen zur Förderung der Feinmotorik, vorgestellt. Wir werden zusammen ein Duftarmband aus Filz basteln.
Aufbauend auf eine vorangegangene Ausbildung zur Schwestern-Helferin/ Pflegediensthelfer ist die Qualifikation zum Betreuungsassistenten/ Betreuungskraft gem. §87b Abs. 3 SGB XI. Mit dieser Ausbildung erlangen die Teilnehmer/innen eine Qualifikation mit der sie sowohl in der Pflege als auch in der Bereuung einsetzbar sind. So erreiche die TN eine breitere Wahlmöglichkeit ihrer Einsatzfelder. Ziel der Ausbildung ist, dass die Teilnehmer in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit Pflegekräften Menschen in Alten – und Pflegeheimen zusätzlich begleiten und betreuen können. Z. B. beim gemeinsamen Malen, Basteln, Lesen und beim Spazierengehen oder bei kulturellen Veranstaltungen. Die Teilnehmenden erlangen Grundkenntnisse über demenzielle Veränderungen und psychische Erkrankungen, Kenntnisse über Kommunikation und Interaktion. Ein weiterer Schwerpunkt in der Ausbildung ist die Vermittlung von Wissen über Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung. Hauswirtschaft und Ernährungslehre, Rechtskunde und Erste Hilfe. Zusätzliche zur Ausbildung muss ein 80-stündgies Praktikum in der Betreuung absolviert werden . Voraussetzungen: Ein 40-stündiges Orientierungspraktikum oder Erfahrung in der Betreuung im letzten halben Jahr vor Kursbeginn, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und psychische Bestaltbarkeit. Inhalte: Theoretischer Teil ( 175 USTD) Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion Demenziell verändert Menschen verstehen und begleiten Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen und körperliche Beeinträchtigungen sowie typische Alterskrankheiten wie Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats und deren Behandlungsmöglichkeiten Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen Erste Hilfe Maßnahmen, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit bereuungsbedürftigen Menschen Rechtskunde Hauswirtschaft und Ernährung Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltungen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/ oder mit Demenzerkrankungen Bewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und / oder Demenz Aktivierung von Senioren Fordern – fördern – motivieren Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten Zusätzlicher Praktischer Teil (108-stündiges Praktikum in der Betreuung) Das Praktikum erfolgt in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen auch in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz zu sammeln.
Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer Ziel: Die Ausbildung zur Schwesternhelferin und zum Pflegediensthelfer ist die Basisqualifikation in der Pflege und umfasst 120 Stunden theoretische Ausbildung in den Feldern Erste Hilfe, die Anatomie des Menschen, sowie Grundlagen der Pflege uns Hygiene. Ein wichtiger Teil der Ausbildung liegt in der Vermittlung der praktischen Fertigkeiten. Von den 120 Unterrichtsstunden des Lehrgangs werden 55 Stunden praktisch geübt. Nach dem Lehrgang absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein 80-stündiges Pflegepraktikum, um die erlernten Handgriffe in der Praxis zu festigen. Eine berufliche Tätigkeit in der Pflege kann hierauf angerechnet werden. Inhalte: - Notfälle in der Pflege / Erste Hilfe - Mensch sein - Mensch bleiben - Förderung der Motivation - Raumgestaltung - Wahrnehmen und Beobachten - Bedürfnis nach individueller Körperpflege - Körperfunktionen und Prüfung der Vitalzeichen - Ausscheidungen und Ausscheidungsstörungen - Ernährung, Ess- und Schluckstörungen - Kommunikation und Beschäftigung - Verschiedene Krankheitsbilder - spezielle Pflegemöglichkeiten - Sterben als Lebensphase annehmen - Pflegebereiche und pflegerische Angebote - Informationen für den Pflegealltag
Schwesternhelferin / Pflegediensthelfer Ziel: Die Ausbildung zur Schwesternhelferin und zum Pflegediensthelfer ist die Basisqualifikation in der Pflege und umfasst 120 Stunden theoretische Ausbildung in den Feldern Erste Hilfe, die Anatomie des Menschen, sowie Grundlagen der Pflege uns Hygiene. Ein wichtiger Teil der Ausbildung liegt in der Vermittlung der praktischen Fertigkeiten. Von den 120 Unterrichtsstunden des Lehrgangs werden 55 Stunden praktisch geübt. Nach dem Lehrgang absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein 80-stündiges Pflegepraktikum, um die erlernten Handgriffe in der Praxis zu festigen. Eine berufliche Tätigkeit in der Pflege kann hierauf angerechnet werden. Inhalte: - Notfälle in der Pflege / Erste Hilfe - Mensch sein - Mensch bleiben - Förderung der Motivation - Raumgestaltung - Wahrnehmen und Beobachten - Bedürfnis nach individueller Körperpflege - Körperfunktionen und Prüfung der Vitalzeichen - Ausscheidungen und Ausscheidungsstörungen - Ernährung, Ess- und Schluckstörungen - Kommunikation und Beschäftigung - Verschiedene Krankheitsbilder - spezielle Pflegemöglichkeiten - Sterben als Lebensphase annehmen - Pflegebereiche und pflegerische Angebote - Informationen für den Pflegealltag
Musik ist die Sprache der Seele oder wie das Sprichwort sagt: “ Wo man singt, da lass dich nieder, böse Menschen haben keine Lieder“. Ziel ist es einzig, miteinander Freude und Spaß zu haben und die Teilnehmer durch Musik und Rhythmus emotional zu bewegen. In dieser Fortbildung werden Sitztänze, Bewegungs- Geschichten und Spiele vorgestellt und wir werden ein Rhythmusinstrument anfertigen.
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
Validation ist eine Technik von der Gerontologin Naomi Feil, die Kommunikation möglich macht, die Bedürfnisse der Dementen erkennen lässt und dadurch enormen Stress abbaut. Hiermit wird eine wertschätzende Haltung ausführbar und fördert die Lebensfreude des Erkrankten, auch das Betreuungspersonal erlangt durch dieses „ Know how “ mehr Leichtigkeit in der beruflichen Tätigkeit.