Hauswirtschaftliche Betreuung
Hauswirtschaftliche Betreuung
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
Kurstermine 8
-
Ort / Raum
-
- 1
- Dienstag, 06. Juni 2023
- 08:30 – 13:00 Uhr
- Papenburg, Raum 1
1 Dienstag 06. Juni 2023 08:30 – 13:00 Uhr Papenburg, Raum 1 -
- 2
- Donnerstag, 08. Juni 2023
- 08:30 – 13:00 Uhr
- Papenburg, Raum 1
2 Donnerstag 08. Juni 2023 08:30 – 13:00 Uhr Papenburg, Raum 1 -
- 3
- Dienstag, 13. Juni 2023
- 08:30 – 13:00 Uhr
- Papenburg, Raum 1
3 Dienstag 13. Juni 2023 08:30 – 13:00 Uhr Papenburg, Raum 1 -
- 4
- Donnerstag, 15. Juni 2023
- 08:30 – 13:00 Uhr
- Papenburg, Raum 1
4 Donnerstag 15. Juni 2023 08:30 – 13:00 Uhr Papenburg, Raum 1 -
- 5
- Dienstag, 20. Juni 2023
- 08:30 – 13:00 Uhr
- Papenburg, Raum 1
5 Dienstag 20. Juni 2023 08:30 – 13:00 Uhr Papenburg, Raum 1 -
- 6
- Donnerstag, 22. Juni 2023
- 08:30 – 13:00 Uhr
- Papenburg, Raum 1
6 Donnerstag 22. Juni 2023 08:30 – 13:00 Uhr Papenburg, Raum 1 -
- 7
- Dienstag, 27. Juni 2023
- 08:30 – 13:00 Uhr
- Papenburg, Raum 1
7 Dienstag 27. Juni 2023 08:30 – 13:00 Uhr Papenburg, Raum 1 -
- 8
- Donnerstag, 29. Juni 2023
- 08:30 – 13:00 Uhr
- Papenburg, Raum 1
8 Donnerstag 29. Juni 2023 08:30 – 13:00 Uhr Papenburg, Raum 1
Hauswirtschaftliche Betreuung
Hauswirtschaftliche Betreuung
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
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Gebührkostenlos
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Kursnummer: A94003
Periode 2023-1 -
StartDi. 06.06.2023
08:30 UhrEndeDo. 29.06.2023
13:00 Uhr
Plätze:
min. 7 /
max. 12
Noch genug Plätze frei
Noch genug Plätze frei
Dozent*in:
Petra Spillmann
Kursort: Papenburg