Hauswirtschaftliche Betreuung nach §45a SGB XI
Hauswirtschaftliche Betreuung
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
Kurstermine 10
-
Ort / Raum
-
- 1
- Dienstag, 26. Mai 2026
- 18:00 – 22:00 Uhr
- Raum 1
1 Dienstag 26. Mai 2026 18:00 – 22:00 Uhr Raum 1 -
- 2
- Donnerstag, 28. Mai 2026
- 18:00 – 22:00 Uhr
- Raum 1
2 Donnerstag 28. Mai 2026 18:00 – 22:00 Uhr Raum 1 -
- 3
- Dienstag, 02. Juni 2026
- 18:00 – 22:00 Uhr
- Raum 1
3 Dienstag 02. Juni 2026 18:00 – 22:00 Uhr Raum 1 -
- 4
- Dienstag, 09. Juni 2026
- 18:00 – 22:00 Uhr
- Raum 1
4 Dienstag 09. Juni 2026 18:00 – 22:00 Uhr Raum 1 -
- 5
- Donnerstag, 11. Juni 2026
- 18:00 – 22:00 Uhr
- Raum 1
5 Donnerstag 11. Juni 2026 18:00 – 22:00 Uhr Raum 1 -
- 6
- Dienstag, 16. Juni 2026
- 18:00 – 22:00 Uhr
- Raum 1
6 Dienstag 16. Juni 2026 18:00 – 22:00 Uhr Raum 1 -
- 7
- Donnerstag, 18. Juni 2026
- 18:00 – 22:00 Uhr
- Raum 1
7 Donnerstag 18. Juni 2026 18:00 – 22:00 Uhr Raum 1 -
- 8
- Dienstag, 23. Juni 2026
- 18:00 – 22:00 Uhr
- Raum 1
8 Dienstag 23. Juni 2026 18:00 – 22:00 Uhr Raum 1 -
- 9
- Donnerstag, 25. Juni 2026
- 18:00 – 22:00 Uhr
- Raum 1
9 Donnerstag 25. Juni 2026 18:00 – 22:00 Uhr Raum 1 -
- 10
- Dienstag, 30. Juni 2026
- 18:00 – 22:00 Uhr
- Raum 1
10 Dienstag 30. Juni 2026 18:00 – 22:00 Uhr Raum 1
Hauswirtschaftliche Betreuung nach §45a SGB XI
Hauswirtschaftliche Betreuung
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.
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GebührKosten bitte in der Geschäftsstelle erfragen.
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Kursnummer: A94004
Periode 2026 -
StartDi. 26.05.2026
18:00 UhrEndeDi. 30.06.2026
22:00 Uhr -
10 Termine / 40 Ustd.
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Dozent*in:Nicola Mende
- Kursort: Papenburg