Praxismentoring - Qualifizierung für sozialpädagogische Fachkräfte
zur Praxismentorin/zum Praxismentor
In Zusammenarbeit mit der Marienhausschule Meppen, Berufsfachschule, Fachschule für Sozialpädagogik.
Die Praxisanleitung für Auszubildende ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die bei pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten entsprechende Kompetenzen erfordert. Um die auch in den Rahmenrichtlinien für Berufsfachschulen und Fachschulen vorgesehene curriculare Verzahnung zwischen den Lernorten KiTa und Schule zu realisieren, sollen auf der Basis eines zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Fachschule und Kita-Praxis abgestimmten Curriculums (72 Unterrichtsstunden) sozialpädagogische Fachkräfte in der Anleitung, Beratung und Unterstützung der Auszubildenden im Lernbereich Praxis (Praxismentoring) qualifiziert werden.
Zugangsvoraussetzung: Die Teilnahme ist für pädagogische Fachkräfte nach § 9 Abs. 2 S. 1 NKiTaG möglich.
Bei 90 % Teilnahme wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung erteilt.
Die Grund- und Zusatzqualifikation umfasst folgende Module (72 Stunden):
Modul 1: Identität als Praxismentorin / Praxismentor entwickeln
Modul 2: Praktische Ausbildung planen und begleiten
Modul 3: Auszubildende in der pädagogischen Arbeit beobachten und beurteilen
Modul 4: Auszubildende beraten - Teil 1 und 2
Modul 5: Mit Auszubildenden reflektieren - Teil 1 und 2
Modul 6: Bezogen auf Praxismentoring beraten und reflektieren
Modul 7: Praxismentoring organisieren
Modul 8: Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern
Darüber hinaus: Übungs- und Selbstlernphasen der TN (dazu gehören individuelle und kollegiale Reflexionsphasen in der eigenen Einrichtung)
Vertiefungsbereich
• Bezogen auf Praxismentoring beraten u. reflektieren
• Praxismentoring organisieren
• Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern
Hauptreferentin: Wiebke Dornes
Zugangsvoraussetzung:
Qualifikation als staatlich anerkannte/r Erzieher*in bzw. die Anerkennung als soz. päd. Fachkraft nach § 4 Nds. KiTaG. An dem Kurs können alle Sozialpädagoge/innen und Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung sowie alle per Allgemeinverfügung des MK vom 17.11.2016 zugelassenen Fachkräfte (staatlich anerkannte Kindheitspädagoge/innen) teilnehmen. Fachkräfte, für die eine Ausnahme nach § 4 Abs. 1 oder 2 KiTaG erteilt wurde, können an der Qualifizierung teilnehmen, sofern Sie in der Funktion als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung tätig sind.
Die Praxisanleitung für Auszubildende ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die bei pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten entsprechende Kompetenzen erfordert. Um die auch in den Rahmenrichtlinien für Berufsfachschulen und Fachschulen vorgesehene curriculare Verzahnung zwischen den Lernorten KiTa und Schule zu realisieren, sollen auf der Basis eines zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Fachschule und Kita-Praxis abgestimmten Curriculums (72 Unterrichtsstunden) sozialpädagogische Fachkräfte in der Anleitung, Beratung und Unterstützung der Auszubildenden im Lernbereich Praxis (Praxismentoring) qualifiziert werden.
Zugangsvoraussetzung: Die Teilnahme ist für pädagogische Fachkräfte nach § 9 Abs. 2 S. 1 NKiTaG möglich.
Bei 90 % Teilnahme wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung erteilt.
Die Grund- und Zusatzqualifikation umfasst folgende Module (72 Stunden):
Modul 1: Identität als Praxismentorin / Praxismentor entwickeln
Modul 2: Praktische Ausbildung planen und begleiten
Modul 3: Auszubildende in der pädagogischen Arbeit beobachten und beurteilen
Modul 4: Auszubildende beraten - Teil 1 und 2
Modul 5: Mit Auszubildenden reflektieren - Teil 1 und 2
Modul 6: Bezogen auf Praxismentoring beraten und reflektieren
Modul 7: Praxismentoring organisieren
Modul 8: Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern
Darüber hinaus: Übungs- und Selbstlernphasen der TN (dazu gehören individuelle und kollegiale Reflexionsphasen in der eigenen Einrichtung)
Vertiefungsbereich
• Bezogen auf Praxismentoring beraten u. reflektieren
• Praxismentoring organisieren
• Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern
Hauptreferentin: Wiebke Dornes
Zugangsvoraussetzung:
Qualifikation als staatlich anerkannte/r Erzieher*in bzw. die Anerkennung als soz. päd. Fachkraft nach § 4 Nds. KiTaG. An dem Kurs können alle Sozialpädagoge/innen und Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung sowie alle per Allgemeinverfügung des MK vom 17.11.2016 zugelassenen Fachkräfte (staatlich anerkannte Kindheitspädagoge/innen) teilnehmen. Fachkräfte, für die eine Ausnahme nach § 4 Abs. 1 oder 2 KiTaG erteilt wurde, können an der Qualifizierung teilnehmen, sofern Sie in der Funktion als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung tätig sind.
Kurstermine 10
-
Ort / Raum
-
- 1
- Samstag, 21. Februar 2026
- 09:00 – 16:00 Uhr
- KEB E1
1 Samstag 21. Februar 2026 09:00 – 16:00 Uhr KEB E1 -
- 2
- Samstag, 14. März 2026
- 09:00 – 16:00 Uhr
- KEB E1
2 Samstag 14. März 2026 09:00 – 16:00 Uhr KEB E1 -
- 3
- Freitag, 24. April 2026
- 15:00 – 18:15 Uhr
- KEB E1
3 Freitag 24. April 2026 15:00 – 18:15 Uhr KEB E1 -
- 4
- Samstag, 25. April 2026
- 09:00 – 16:00 Uhr
- KEB E1
4 Samstag 25. April 2026 09:00 – 16:00 Uhr KEB E1 -
- 5
- Samstag, 09. Mai 2026
- 09:00 – 16:00 Uhr
- KEB E1
5 Samstag 09. Mai 2026 09:00 – 16:00 Uhr KEB E1 -
- 6
- Samstag, 06. Juni 2026
- 09:00 – 16:00 Uhr
- KEB E1
6 Samstag 06. Juni 2026 09:00 – 16:00 Uhr KEB E1 -
- 7
- Freitag, 26. Juni 2026
- 15:00 – 18:15 Uhr
- KEB E1
7 Freitag 26. Juni 2026 15:00 – 18:15 Uhr KEB E1 -
- 8
- Samstag, 27. Juni 2026
- 09:00 – 16:00 Uhr
- KEB E1
8 Samstag 27. Juni 2026 09:00 – 16:00 Uhr KEB E1 -
- 9
- Samstag, 22. August 2026
- 09:00 – 16:00 Uhr
- KEB E1
9 Samstag 22. August 2026 09:00 – 16:00 Uhr KEB E1 -
- 10
- Samstag, 05. September 2026
- 09:00 – 16:00 Uhr
- KEB E1
10 Samstag 05. September 2026 09:00 – 16:00 Uhr KEB E1
Praxismentoring - Qualifizierung für sozialpädagogische Fachkräfte
zur Praxismentorin/zum Praxismentor
In Zusammenarbeit mit der Marienhausschule Meppen, Berufsfachschule, Fachschule für Sozialpädagogik.
Die Praxisanleitung für Auszubildende ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die bei pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten entsprechende Kompetenzen erfordert. Um die auch in den Rahmenrichtlinien für Berufsfachschulen und Fachschulen vorgesehene curriculare Verzahnung zwischen den Lernorten KiTa und Schule zu realisieren, sollen auf der Basis eines zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Fachschule und Kita-Praxis abgestimmten Curriculums (72 Unterrichtsstunden) sozialpädagogische Fachkräfte in der Anleitung, Beratung und Unterstützung der Auszubildenden im Lernbereich Praxis (Praxismentoring) qualifiziert werden.
Zugangsvoraussetzung: Die Teilnahme ist für pädagogische Fachkräfte nach § 9 Abs. 2 S. 1 NKiTaG möglich.
Bei 90 % Teilnahme wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung erteilt.
Die Grund- und Zusatzqualifikation umfasst folgende Module (72 Stunden):
Modul 1: Identität als Praxismentorin / Praxismentor entwickeln
Modul 2: Praktische Ausbildung planen und begleiten
Modul 3: Auszubildende in der pädagogischen Arbeit beobachten und beurteilen
Modul 4: Auszubildende beraten - Teil 1 und 2
Modul 5: Mit Auszubildenden reflektieren - Teil 1 und 2
Modul 6: Bezogen auf Praxismentoring beraten und reflektieren
Modul 7: Praxismentoring organisieren
Modul 8: Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern
Darüber hinaus: Übungs- und Selbstlernphasen der TN (dazu gehören individuelle und kollegiale Reflexionsphasen in der eigenen Einrichtung)
Vertiefungsbereich
• Bezogen auf Praxismentoring beraten u. reflektieren
• Praxismentoring organisieren
• Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern
Hauptreferentin: Wiebke Dornes
Zugangsvoraussetzung:
Qualifikation als staatlich anerkannte/r Erzieher*in bzw. die Anerkennung als soz. päd. Fachkraft nach § 4 Nds. KiTaG. An dem Kurs können alle Sozialpädagoge/innen und Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung sowie alle per Allgemeinverfügung des MK vom 17.11.2016 zugelassenen Fachkräfte (staatlich anerkannte Kindheitspädagoge/innen) teilnehmen. Fachkräfte, für die eine Ausnahme nach § 4 Abs. 1 oder 2 KiTaG erteilt wurde, können an der Qualifizierung teilnehmen, sofern Sie in der Funktion als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung tätig sind.
Die Praxisanleitung für Auszubildende ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die bei pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten entsprechende Kompetenzen erfordert. Um die auch in den Rahmenrichtlinien für Berufsfachschulen und Fachschulen vorgesehene curriculare Verzahnung zwischen den Lernorten KiTa und Schule zu realisieren, sollen auf der Basis eines zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Fachschule und Kita-Praxis abgestimmten Curriculums (72 Unterrichtsstunden) sozialpädagogische Fachkräfte in der Anleitung, Beratung und Unterstützung der Auszubildenden im Lernbereich Praxis (Praxismentoring) qualifiziert werden.
Zugangsvoraussetzung: Die Teilnahme ist für pädagogische Fachkräfte nach § 9 Abs. 2 S. 1 NKiTaG möglich.
Bei 90 % Teilnahme wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung erteilt.
Die Grund- und Zusatzqualifikation umfasst folgende Module (72 Stunden):
Modul 1: Identität als Praxismentorin / Praxismentor entwickeln
Modul 2: Praktische Ausbildung planen und begleiten
Modul 3: Auszubildende in der pädagogischen Arbeit beobachten und beurteilen
Modul 4: Auszubildende beraten - Teil 1 und 2
Modul 5: Mit Auszubildenden reflektieren - Teil 1 und 2
Modul 6: Bezogen auf Praxismentoring beraten und reflektieren
Modul 7: Praxismentoring organisieren
Modul 8: Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern
Darüber hinaus: Übungs- und Selbstlernphasen der TN (dazu gehören individuelle und kollegiale Reflexionsphasen in der eigenen Einrichtung)
Vertiefungsbereich
• Bezogen auf Praxismentoring beraten u. reflektieren
• Praxismentoring organisieren
• Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern
Hauptreferentin: Wiebke Dornes
Zugangsvoraussetzung:
Qualifikation als staatlich anerkannte/r Erzieher*in bzw. die Anerkennung als soz. päd. Fachkraft nach § 4 Nds. KiTaG. An dem Kurs können alle Sozialpädagoge/innen und Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung sowie alle per Allgemeinverfügung des MK vom 17.11.2016 zugelassenen Fachkräfte (staatlich anerkannte Kindheitspädagoge/innen) teilnehmen. Fachkräfte, für die eine Ausnahme nach § 4 Abs. 1 oder 2 KiTaG erteilt wurde, können an der Qualifizierung teilnehmen, sofern Sie in der Funktion als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung tätig sind.
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GebührKosten bitte in der Geschäftsstelle erfragen.
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Kursnummer: M21014
Periode 2026-1 -
StartSa. 21.02.2026
09:00 UhrEndeSa. 05.09.2026
16:00 Uhr -
10 Termine / 72 Ustd.
-
Dozent*in:Wiebke DornesChristine Corbach
- Kursort: Meppen