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Hauswirtschaft

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Organspende - ein sensibles und emotionales Thema!
Do. 15.01.2026 19:30
Papenburg

Organspende ein sensibles und emotionales Thema! Wie soll ich mich entscheiden? In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Warum sollte ich eine Entscheidung treffen? Wie sind die Regelungen in anderen Ländern? Darf ich bestimmen, wer meine Organe er hält? Wozu brauchen wir ein Organspende Register? In dieser Fortbildung wird die Situation rund um die Organspende objektiv und unabhängig betrachtet. Im Anschluss möchte ich gerne Ihre Fragen beantworten und sie einladen an einer Diskussion teilzunehmen.

Kursnummer A94006
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Gebühr: Kosten bitte in der Geschäftsstelle erfragen.
Hauswirtschaftliche Betreuungskraft nach §45a SGB XI
Di. 05.05.2026 18:30
Sögel

Hauswirtschaftliche Betreuung Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.

Kursnummer A94013
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Gebühr: Kosten bitte in der Geschäftsstelle erfragen.
Hauswirtschaftliche Betreuungskraft nach §45a SGB XI
Di. 26.05.2026 18:00
Papenburg

Hauswirtschaftliche Betreuung Durch die Einführung des Pflegedienstergänzungsgesetzes können neben den Angeboten der Tagespflege und Leistungen der ambulanten Pflegedienste auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (früher niedrigschwellige Betreuungsangebote) in Anspruch genommen und gefördert werden. Seit 2017 wird ein Entlastungsbetrag ab Pflegestufe 1 in Höhe von 125,00€ monatlich gewährt. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Um in diesem Bereich tätig werden zu können benötigen Helferinnen und Helfer ohne einschlägige berufliche Qualifikation eine Schulung über mindestens 40 Unterrichtseinheiten. Inhalte diese Fortbildung sind unter anderem Krankheitsbilder wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, demenzielle Veränderungen, geistige und psychische Veränderungen, Kommunikation, Methoden der Betreuung, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, Hygiene, Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen.

Kursnummer A94004
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Gebühr: Kosten bitte in der Geschäftsstelle erfragen.
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